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Mitgliedsantrag

Die einmalige Aufnahmegebühr für neue Mitglieder beträgt 25,- €.

Der Jahresbeitrag beträgt 180,- € und kann jährlich oder vierteljährlich bezahlt werden.

Die Aufnahmegebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Wird die Gebühr nicht bezahlt, erfolgt keine Aufnahme als Vereinsmitglied. Der Vorstand behält sich das Recht vor, in Einzelfällen die Aufnahmegebühr oder die Beiträge zu reduzieren, eine Ratenzahlung zu vereinbaren oder sie zu erlassen. Einen Monat vor der ersten Ausgabe erheben wir die erste monatliche Pauschale für deine gewählte Abnahmemenge.

Die Mindestabnahmemenge beträgt 10g monatlich. Ein "Upgrade" zur nächsthöheren Stufe ist alle drei Monate auf Anfrage möglich.
Ein "Downgrade" ist monatlich auf Anfrage möglich.

Für die Berechnung des aktuellen Mitgliedsbeitrags wird die Anzahl der Mitglieder am letzten Tag des Vormonats herangezogen.

Wichtige Info:

Der tatsächliche Selbstkostenpreis hängt stark von der Mitgliederanzahl, eurer Mithilfe und möglichen Verzögerungen ab. Wir haben in unserer Kalkulation suboptimale Bedingungen berücksichtigt. Der tatsächliche Abnahmepreis wird vor der ersten Ausgabe genau kalkuliert und rechtzeitig angepasst.

Eine Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vorstand (p.A. CSC Heidekreis e.V., Friedenstraße 5, 29614 Soltau oder elektronisch an csc.heidekreis@gmail.com) zu erfolgen. Die in der Satzung festgelegte Mindestlaufzeit von drei Monaten und die vierwöchige Kündigungsfrist zum Monatsende sind einzuhalten.

Solltest du Fragen haben oder Hilfe benötigen, schreibe uns einfach eine E-Mail an: 

csc.heidekreis@gmail.com.

Diese Selbstauskunft ist gemäß CanG von der Anbauvereinigung drei Jahre aufzubewahren. Als Mitglied einer Anbauvereinigung darf nur aufgenommen werden, wer durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises oder anderer geeigneter amtlicher Dokumente sein Alter und seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz in Deutschland nachweist. Dein Ausweisdokument kannst du bei einer unserer Veranstaltungen einem Vorstandsmitglied vorzeigen, spätestens jedoch vor der ersten Abgabe.

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