Beitragsordnung und Sponsoring

Mitgliedsbeiträge

Diese Beitragsordnung legt die Beiträge für Mitgliedschaften von natürlichen Personen sowie verschiedenen juristischen Einheiten fest. Natürliche Personen treten üblicherweise als reguläre Mitglieder bei, haben jedoch auch die Möglichkeit, durch einen erhöhten Beitrag Fördermitglieder zu werden. Sowohl Mitglieder als auch Fördermitglieder genießen gleiche Rechte gemäß der Satzung, einschließlich des Stimmrechts bei Versammlungen. Gemäß der Satzung vom 29.03.2024 haben juristische Personen kein Stimmrecht und sind von der Beteiligung am gemeinschaftlichen Cannabisanbau ausgeschlossen. Der Vorstand kann großzügigen Fördermitgliedern nach eigenem Ermessen zusätzliche Vereinsleistungen gewähren, wie beispielsweise Werbefläche auf Vereinswerbemitteln oder die Möglichkeit zur Präsentation bei Vereinsveranstaltungen.

Die Mitgliedsbeiträge sind zu Beginn jedes Geschäftsjahres (Kalenderjahr) fällig. Mitglieder können zwischen vierteljährlicherbund jährlicher Zahlungsweise wählen. Bei Mitgliedschaften, die im laufenden Jahr beginnen, werden die Beiträge entsprechend der verbleibenden Monate berechnet. Es erfolgt keine Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen bei Kündigung vor Ablauf eines Geschäftsjahres.

Die Aufnahmegebühr in den Cannabis Social Club Heidekreis beträgt einmalig 25,- Euro.

Der Vorstand kann in Einzelfällen aus sozialen Gründen Beiträge auf bis zu 15,- Euro pro Jahr reduzieren oder bereits fällige Beiträge stunden. Dabei muss der Vorstand verantwortungsbewusst handeln, im Einklang mit den Vereinszielen und den zahlenden Mitgliedern gegenüber, um auch Personen, die sich einen regulären Beitrag nicht leisten können und möglicherweise Cannabis als Medizin benötigen, die Mitgliedschaft zu ermöglichen. Ähnliches gilt für Zuschläge auf Sonderbeiträge. Der Vorstand soll bei Einzelfallprüfungen besonders auf die Privatsphäre des Mitglieds achten und Kontrollen, wie die Vorlage von ärztlichen oder behördlichen Bescheinigungen, vermeiden.

Beitrag für reguläre Mitgliedschaft (natürliche Personen) = Grundbeitrag

Der Grundbeitrag beläuft sich auf 15,- Euro pro Monat / 180,- Euro pro Jahr.

Beitrag für Fördermitgliedschaft (natürliche Personen)

Fördermitglieder sind Mitglieder, die ihren Mitgliedsbeitrag verdoppeln oder eine frei wählbare höhere Summe als Beitrag zahlen.

Beitrag für juristische Personen

Juristische Personen wie Vereine, NGOs, Parteien oder Unternehmen können dem Cannabis Social Club Heidekreis beitreten, um die Vereinsziele zu unterstützen. Gemäß der Satzung haben sie jedoch kein Stimmrecht. Die Beiträge sollen sich nach der finanziellen Situation der Organisationen / Unternehmen richten. Die folgenden Beiträge sind Empfehlungen. Die Beiträge für juristische Personen werden vom Vorstand im Rahmen der Entscheidung über den Beitrittsantrag festgelegt. Der Beitrag für eine juristische Person darf jedoch nicht unter dem Mindestbeitrag eines natürlichen Fördermitglieds liegen, also dem doppelten Grundbeitrag.

Non-Profit-Organisationen (Vereine, Parteien, NGOs)

Klein: Grundbeitrag x 2 = 360,- Euro pro Jahr

Mittel: Grundbeitrag x 4 = 720,- Euro pro Jahr

Groß: Grundbeitrag x 10 = 1.800,- Euro pro Jahr

Profit-Organisationen (Unternehmen)

Klein: Grundbeitrag x 4 = 720,- Euro pro Jahr

Mittel: Grundbeitrag x 10 = 1.800,- Euro pro Jahr

Groß: Grundbeitrag x X pro Jahr

Insbesondere für Unternehmen aus der Hanfbranche gibt es weitere Möglichkeiten, den Verein zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen. 

Sonderbeiträge & Vereinszuschlag

Mitglieder, die am gemeinschaftlichen Cannabisanbau teilnehmen, zahlen Sonderbeiträge zur Finanzierung des Anbaus. Die Höhe des individuellen Sonderbeitrags hängt von der Eigenbedarfsmenge und den gewünschten Sorten des jeweiligen teilnehmenden Mitglieds ab, wie vom Anbaurat berechnet. Dazu kommt ein in dieser Beitragsordnung festgelegter Vereinszuschlag sowie gegebenenfalls gesetzlich vorgeschriebene Abgaben. Der Vereinszuschlag finanziert Investitionen des Vereins, die nicht vollständig auf den Selbstkostenanteil umgelegt werden können, mögliche Überschüsse für den Ausgleich von Verlusten, z. B. durch Missernten, sowie die Organisation des gemeinschaftlichen Anbaus.

Sponsoring

Neben der Möglichkeit, Mitglied zu werden oder uns durch freie oder zweckgebundene Spenden zu unterstützen, besteht auch die Option, Ihr Unternehmen als Sponsor zu engagieren. Die genaue Art und der Umfang der Unterstützung können individuell vereinbart werden.

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